Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden grundsätzlich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeutin (GOP) berechnet. Auch die Kosten für psychologische Beratung, Paarberatung sowie Elternberatung lehnen sich grundsätzlich an diese Gebührenordnung an.
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung für Kinder und Jugendliche bis zum 21. Lebensjahr in meiner Praxis werden von den gesetzlichen und grundsätzlich auch von privaten
Krankenversicherungen sowie den Beihilfestellen übernommen. Bedingung dafür ist, dass die Therapie von einer approbierten Kinder- und Jugendpsychotherapeutin durchgeführt wird, die im KV-System
zugelassen ist. Diese Voraussetzung erfülle ich.
Bei privat Versicherten: fragen Sie bitte vor Beginn einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Verhaltenstherapie übernommen werden und welche Unterlagen Sie für die Beantragung der Kostenübernahme durch ihre Versicherung benötigen.
Die Kosten für die psychologische Beratung werden in der Regel von Krankenversicherungen nicht übernommen und müssen daher selbst getragen werden. Die Kosten für die Beratung lehnen sich grundsätzlich an die Gebührenordnung für Psychotherapeutin an und werden individuell vereinbart.